Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und der Stadt Stuttgart, Linienbündel BB04 Los 2 „Weil der Stadt“
- Buyer
- Landkreis Böblingen
- Published
- July 18, 2025
- Deadline
- September 18, 2025
Description
Die öffentlichen Auftraggeber sind zuständige Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Die Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Der Landkreis und die Stadt Stuttgart sind damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in ihrem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung im Linienbündel 4 zum 31.12.2025 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.01.2026 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: -665 Weil der Stadt Bahnhof - Weil der Stadt Blammerberg - Weil der Stadt Bahnhof (-Gymnasium)) -X74 Weil der Stadt - Magstadt - Universität Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD). Die Einhaltung der Mindestziele ist auftraggeberbezogen zu gewährleisten. Es ist mindestens ein emissionsfreies Fahrzeug einzusetzen.
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