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TEDNotice 631878-2025

Hydraulikmanager RLP 2026-2029

Buyer
Landesamt für Umwelt
Published
September 26, 2025

Description

Die Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz führt im Rahmen der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, kurz: HWRM-RL) folgende Aufgaben zyklisch durch: (1) Überprüfung der vorläufigen Bewertungen des Hochwasserrisikos (2) Überprüfung und Erstellung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten (3) Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (Auftraggeber) ist dabei zentral für die Punkte (1) und (2) zuständig. Für diese Arbeiten sind umfangreiche hydrologische und hydraulische Fra-gestellungen zu bearbeiten. Für den Punkt (3) sind die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd zuständig. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die HWRM-RL in nationales Recht überführt. Das WHG unterscheidet nicht wie die HWRM-RL in pluviales und fluviales Hochwasser. Daher setzt die Wasserwirtschaftsverwaltung RLP im Sinne der §§72 ff WHG das Hochwasserrisikomanagement auch für pluviale Hochwasser um. Somit ergibt sich für pluviale Hochwasser eine regelmäßige Pflicht zur Überprüfung des Risikos. Um diese beiden Arbeiten zukünftig effektiver und einheitlich bearbeiten zu können, wird durch das Minis-terium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) und den Auftraggeber (AG) derzeit der HydroZwilling Rheinland-Pfalz aufgebaut. Der HydroZwilling RLP ist ein flächende-ckendes, 2D-hydrodynamisches Modell, das sowohl Flusshochwasser als auch Sturzfluten modellieren kann. Der HydroZwilling wird in den nächsten Jahren ein zentraler Baustein in der Hochwasservorsorge des Landes Rheinland-Pfalz werden. Der AG beabsichtigt zur Wahrnehmung der genannten Aufgaben fachtechnische Unterstüt-zung einzuholen und hierfür eine Rahmenvereinbarung zur Beratung, Bewertung und Überprüfung bei hydrologischen und hydraulischen Fragestellungen abzuschließen. Die in der Rah-menvereinbarung zu bearbeitenden Aufgaben umfassen alle Aspekte des vorsorgenden Hochwasserschutzes gemäß §§72 ff WHG, insbesondere die Erstellung und Überprüfung von Sturzflut-(pluvial) und Hochwassergefahrenkarten (fluvial) sowie Aufgaben im Hinblick auf die Einführung des HydroZwillings. Die Aufgaben können in fünf Bereich gegliedert werden: (1) Unterstützung bei der Einführung des neuen landesweiten 2D-hydrodynamischen Mo-dellsystems HydroZwilling RLP (2) Überprüfung und Korrektur von Hochwassergefahrenkarten (fluvial) und gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten (3) Überprüfung und Korrektur von Sturzflutgefahrenkarten (pluvial) (4) Unterstützung bei Anfragen hinsichtlich hydraulischer oder hydrologischer Bemessung, Einschätzung von Baumaßnahmen bzgl. ihrer Hochwasserneutralität sowie bei Fragestellungen hydraulischer bzw. hydrodynamischer Art (5) Fachliche Projektbegleitung, Informationsveranstaltungen, Schulungen Es ist möglich, dass sich weitere Aufgabenschwerpunkte ergeben. Alle Aufgaben werden im Bereich des gesetzlichen Auftrages der Umsetzung und Fortführung des vorsorgenden Hochwasserschutzes liegen.

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