Rahmenvertrag über Arbeitnehmerüberlassung für die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden
- Buyer
- Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden
- Published
- July 10, 2025
- Deadline
- July 25, 2025
Description
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) beabsichtigen zwei Rahmenverträge auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) abzuschließen. Als Leistungsabruf erfolgt dazu dann jeweils ein Einzelauftrag als eine entgeltliche, vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG für maximal 18 Monate (Überlassungshöchstdauer). Der erste Rahmenvertrag wird mit dem Bieter geschlossen, welcher gem. Zuschlagskriterien das beste Ergebnis erreicht. Hier erfolgen die regelmäßigen Leistungsabrufe. Der zweite Rahmenvertrag wird mit dem Bieter geschlossen, welcher gem. Zuschlagskriterien das zweitbeste Ergebnis erreicht. Hier erfolgen die Leistungsabrufe, wenn gem. Rahmenvertrag der erste Bieter kein Personal innerhalb von 3 Kalendertagen zur Verfügung stellen kann. Benötigt werden vor allem: StraßenreinigerInnen, MüllladerInnen und mitarbeitende KraftfahrerInnen der Führerscheinklasse C oder CE.
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