Kreis Herzogtum Lauenburg – Vergabe der Durchführung der notärztlichen Versorgung
- Buyer
- Kreis Herzogtum Lauenburg
- Published
- March 30, 2026
Description
Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist Träger des Rettungsdienstes im Sinne von § 3 Abs. 1 SHRDG. Als solcher hat er die Gemeinnützige Herzogtum Lauenburg Rettungsdienstgesellschaft mbH (HLR) gegründet. Der Gesellschaftszweck der HLR besteht insbesondere in der Organisation des Rettungsdienstes. In diesem Rahmen nimmt die HLR für den Kreis als Träger des Rettungsdienstes Aufgaben nach dem SHRDG im Zusammenhang mit der Durchführung des Rettungsdienstes wahr. Mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren beabsichtigt der Kreis als Träger Dienstleistungsaufträge für die notärztliche Versorgung als Teil der Notfallrettung i. S. v. § 13 SHRDG im Wege einer Beauftragung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 SHRDG zu erteilen. Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für den Notarztdienst im Wege einer Personalgestellung, die nach Ansicht des Auftraggebers die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG erfüllen.
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