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TEDNotice 687692-2025

Bundesweites Insektenmonitoring - Tagfalter und Widderchen 2026 bis 2029, Lose 17 bis 19

Buyer
Landesamt für Umwelt
Published
October 20, 2025

Description

In Rheinland-Pfalz kommen nach letztem Kenntnisstand 130 Arten aus der Gruppe der Tagfal-ter (Papilionidae, Hesperiidae, Pieridae, Nymphalidae, Lycaenidae, Riodinidae) und 18 Arten aus der Familie der Widderchen (Zygaenidae) vor (Rote Liste der Großschmetterlinge in Rheinland-Pfalz 2014). Im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings werden diese im Modul "Tagfalter und Widderchen auf Landschaftsebene" in Rheinland-Pfalz auf 60 SPF durch Transektzählungen erfasst. Die Erfassung stellt einen gesamtlandschaftlichen, zufälligen Querschnitt durch die SPF dar. Hierzu wird eine festgelegte Route mehrmals im Jahr begangen und alle adulten Individuen, welche innerhalb eines gedachten "Erfassungsquaders" um die kartierende Person herum beobachtet werden, punktgenau erfasst. Die Erhebungsfrequenz beträgt vier Jahre. Da es bei Insekten oft zu ausgeprägten Populati-onsschwankungen kommt, werden sieben ausgewählte Stichprobenflächen jährlich begangen (Unterstichprobe). Die Daten werden in den Bundesländern erhoben, das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist für koordinierende und länderübergreifende Aufgaben wie die bundesweite Datenzusammenführung und Auswertung verantwortlich. Für die Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zur Durchführung der Kartierung möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung besteht im Kern aus: 1) Festlegung und Digitalisierung von 1,5 km langen Transekten entlang öffentlicher Wege durch die 1 km² großen SPF nach den Vorgaben des vom AG bereitgestellten Methodenhandbuchs (Anlage LB 1 Kapitel 3.1). 2) Punkt- und artgenaue Erfassung der adulten Tagfalter und Widderchen (Art, Anzahl der Individuen) entlang der Transekte an fünf Terminen zwischen 01. Mai bis 13. August gemäß des vom AG bereitgestellten Methodenhandbuchs (Anlage LB 1 Kapitel 3.1). 3) Abgabe der Daten (Transekte sowie digital aufbereitete Kartierungsergebnisse der unter 2) erhobenen Daten). Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Da sich das bundesweite Insektenmonitoring nach wie vor in einem Stadium der konti-nuierlichen Entwicklung und Anpassung durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E) befindet, kann es fortlaufend zu kleineren methodischen Anpassungen kommen, die dem AN durch den AG mitgeteilt werden. Diese haben keine Auswirkungen auf den Umfang der zu erbringenden Leistungen.

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