Konzessionsvergabe für den Betrieb einer öffentlichen Alarmübertragungsanlage von Brandmeldungen im Landkreis Heilbronn
- Buyer
- Landratsamt Heilbronn
- Published
- September 12, 2025
Description
Der Konzessionsgeber plant die Erteilung einer BMA-Konzession (§ 105 KonzVgV) an einen Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Konzessionsnehmer erhält das ausschließliche Recht, eine öffentliche Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen.
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