Auswahl und Benennung von Bürger:innen als Mitglieder im Nationalen Begleitgremium
- Buyer
- Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- Published
- July 23, 2025
- Deadline
- August 18, 2025
Description
Das Nationale Begleitgremium nach § 8 StandAG soll aus 18 Mitgliedern bestehen. 12 Mitglieder werden vom Bundesrat und Bundestag gewählt. Weitere sechs Bürger*innen, darunter zwei Vertreter*innen der jungen Generation, sollen durch ein geeignetes Verfahren nominiert und anschließend vom BMUKN ernannt werden. Das zur Nominierung entwickelte Auswahlverfahren wurde erstmals 2016 durchgeführt und anschließend 2022 weiterentwickelt. Auf der Basis dieses Auswahlverfahrens wurden 2016, 2018, 2019 und 2022 jeweils drei Mitglieder des NBG durch die Bundesumweltministerin ernannt. Auch 2025 soll eine entsprechende Auswahl und anschließende Ernennung erfolgen. In dem jetzt geplanten Vorhaben soll das oben genannte, weiterentwickelte Auswahlverfahren zur wiederkehrenden qualifizierten Auswahl von Bürger*innen für das Nationale Begleitgremium für die Jahre 2026 und 2027 angewandt werden. Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.
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