Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes auf dem Gebiet des Landkreises Emsland
- Buyer
- Landkreis Emsland
- Published
- July 13, 2025
Description
Der Landkreis Emsland, vertreten durch den Landrat (nachfolgend: „Aufgabenträger“), beabsichtigt, auf Grundlage von § 5 Abs. 1 und 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (nachfolgend „NRettDG“), Dienstleistungsaufträge zur Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes (Notfallrettung, qualifizierter Krankentransport und Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes) sowie der Stellung/Unterhaltung der hierzu benötigten Rettungswachen und Vorhaltung der hierzu benötigten Rettungsmittel in nachfolgend dargestelltem Umfang an verschiedene Leistungserbringer zu vergeben. Für das Vergabeverfahren maßgebliche Vorschriften sind somit § 130 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die §§ 64 ff. des 3. Abschnitts der Vergabeverordnung (VgV). Es wird ein offenes Verfahren gemäß § 130 Abs. 1 GWB i. V. m. §§ 65 Abs. 1, 15 VgV durchgeführt. Die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB findet keine Anwendung.
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