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TEDNotice 391545-2026

Straßenreinigung, Winterdienst und Laubentsorgung in der Gemeinde Zeuthen

Buyer
Gemeinde Zeuthen
Published
June 8, 2026
Deadline
July 21, 2026

Description

Die Gemeinde Zeuthen liegt im Bundesland Brandenburg, südöstlich von Berlin. Sie beabsichtigt, die Leistungen für Straßenreinigung, Laubabholung sowie Winterdienst gemäß § 49 a BbgStrG über ein Ausschreibungsverfahren zu vergeben. Die Auftragsvergabe erfolgt in zwei 2 Losen: Los 1 Straßenreinigung und Winterdienst Los 2 Laubabholung Los 1 beinhaltet: 1. - Straßenreinigung Durchführung der zyklischen Straßenreinigungsleistung, je Reinigungsklasse, - Straßen der Reinigungsklasse 1 - vierwöchiger Rhythmus und Beschilderung - Straßen der Reinigungsklasse 2 - sechswöchiger Rhythmus in den Monaten April bis November; Straßenreinigungsmaßnahmen, die einen Mehraufwand in der Kehrleistung erfordern, z. B. nach Sturmlagen, Reinigungsleistungen in den Wintermonaten Januar bis März, wenn es witterungsbedingt notwendig ist, auf allen befestigten innerörtlichen Hauptverkehrs-, Sammel- und Anliegerstraßen gemäß Straßenverzeichnis - Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Zeuthen. Ausführung Straßenreinigung vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 2. Winterdienst Durchführung des Winterdienstes auf allen befestigten und unbefestigten innerörtlichen Hauptverkehrs-, Sammel- und Anliegerstraßen je Winterdienstklasse gemäß Straßenverzeichnis - Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Zeuthen. Ausführung Winterdienst vom 01.11.2026 bis 15.04.2030 Los 2 Durchführung der Laubabholung und Laubentsorgung auf allen innerörtlichen Hauptverkehrs-, Sammel- und Anliegerstraßen je Laubklasse gemäß Straßenverzeichnis - Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Zeuthen. Laubabholung vom 01.09.2027 bis 31.12.2029. Eine Ortsbesichtigung zur Feststellung des Leistungsumfanges wird empfohlen. Alle entstehenden Kosten (z. B. Gebühren für die verkehrsrechtliche Anordnung, Entsorgungskosten Laub und Vorhaltekosten für Maschinen und Streugut), die für das Erfüllen der Leistungen notwendig sind, sind in den Angebotspreis einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet. Aufgenommenes Kehrgut oder Laub wird Eigentum des Auftragnehmers und ist nachweislich fachgerecht zu entsorgen. Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Leistungsverzeichnissen nebst den dazu gehörigen Anlagen.

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