Bergung und Überführung von Leichen im Fall einer Obduktion nach der Strafprozessordnung II
- Buyer
- Auftraggeber ist die Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Bundesministerin für Justiz.
- Published
- December 23, 2025
Description
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen.
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