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TEDNotice 835739-2025

Modernisierung und Umstrukturierung HBZ Münster: Sicherheits- und Gesundheitskoordination

Buyer
Handwerkskammer Münster
Published
December 16, 2025

Description

Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination gemäß RAB 30. Das Bildungszentrum der Handwerkskammer Münster (HBZ) gehört mit derzeit rund 55.000 qm Nutzfläche zu den größten handwerklichen Bildungszentren deutschlandweit. Im HBZ besuchen jährlich rund 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, Meisterschulen oder Aufstiegsfortbildungen. Hier finden Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung in fast 30 Gewerken statt. In insgesamt 56 Werkstätten auf hohem technologischem Niveau sowie neun EDV- bzw. Multimediaräumen und über 30 Unterrichtssälen bereiten unsere Dozenten das nötige praktische und theoretische Fachwissen nach neuesten didaktischen Lehrmethoden auf. Zudem unterhält das HBZ eine Mensa und ein Internat. Das Bildungszentrum ist derzeit auf acht verschiedene Gebäude an mehreren Standorten aufgeteilt. Die Liegenschaften sind zum Teil deutlich in die Jahre gekommen und weisen überwiegend einen hohen Modernisierungsbedarf auf. Die Handwerkskammer Münster möchte deshalb bis 2030 umfassende Modernisierungen eines Bestandsgebäudes durchführen und einen Neubau an einem angrenzenden Grundstück realisieren. Dabei sollen Werkstatt- und Verwaltungsflächen aus Liegenschaften in einem Neubau vereint und an bestehende Liegenschaften angebunden werden. Das Bauvorhaben befindet sich an der Ossenkampstiege in Münster. Das zu modernisierende Gebäude D verfügt über eine BGF von circa 21.000 qm bei einer NRF von 7.289 qm und einer NUF 1-6 von 8.052 qm. Die Baugenehmigung wurde im Jahr 1991 ausgestellt. Die Fläche des Grundstückes für den Neubau des Gebäudes O, das in unmittelbarer Nähe zu Gebäude D liegt, beläuft sich auf circa 15.000 qm, welches in der Vergangenheit landwirtschaftlich genutzt wurde. Derzeit wird von Kosten der KG200-500 von circa 80 Mio. EUR brutto für beide Maßnahmen zusammen ausgegangen. Im Zuge der Planungs- und Bauphase beider Teilmaßnahmen (Neubau Gebäude O und Modernisierung Gebäude D) sind Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach RAB 30 erforderlich. Die geforderten Leistungen sind im Weiteren differenziert aufgegliedert. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.

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