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TEDNotice 473407-2025

Rahmenvereinbarung Baumschau Nordraum

Buyer
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Published
July 23, 2025

Description

Baumkontrollen als fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus, nach aktueller FLL-Baumkontrollrichtlinie. Die Baumkontrolle an flächigen Baumbeständen/Gehölzbeständen ist in Form einer "Negativkontrolle" durchzuführen und zu dokumentieren. Jeder Baum ist einzeln und von allen Seiten im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich visuell zu kontrollieren. Die Grundstücke der LMBV bzw. über vertragliche Regelung gebundene Grundstücke, welche einen Gehölzbestand aufweisen, sind in der Regel einmal jährlich, alternierend, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand zu kontrollieren. Zwischen den Kontrollen dürfen maximal 15 Monate, sollen mindestens aber 6 Monate liegen. Nach extremen Witterungsereignissen (z.B. Sturm, Nassschnee, Eisregen) oder Unfällen mit Baumbeteiligung kann der Auftraggeber Sonderkontrollen für einzelne oder sämtlich Grundstücke anweisen bzw. bei Unfällen mit Baumbeteiligung ist der konkrete Baum zu kontrollieren.

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