Rahmenvertrag für die Lieferung von Feuerwehrschutzkleidung
- Buyer
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
- Published
- November 5, 2025
Description
Zur Kernaufgabe der Feuerwehr gehört laut BbgBKG §1 die Hilfeleistung. Um diese Aufgabe erfüllen zu können haben die Träger des Brandschutzes nach §3, Abs. 1 eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Diese Feuerwehren sind mit der für die Erfüllung dieser Aufgabe nötigen materiellen Ausstattung auszurüsten. Für die Hilfeleistung sind laut FwDV 1 die Einsatzkräfte mit entsprechender Schutzkleidung auszustatten.
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