Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V 2026-1
- Buyer
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Published
- December 17, 2025
Description
Die Ausschreibung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Absatz 8 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) (im Folgenden: Rabattverträge oder Rabattvertrag) mit einer Laufzeit von 24 Kalendermonaten zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind. Gemäß § 130a Absatz 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Klargestellt wird bereits jetzt, dass für die Lose 001 bis 050 Rahmenverträge mit drei Bietern, für die Lose 051 bis 097 Rahmenverträge mit zwei Bietern und für die Lose 098 bis 132 Rahmenverträge mit einem Bieter geschlossen werden können. Hierbei gilt eine Bietergemeinschaft als ein Bieter. Das Mindestgebot beträgt 4 % auf den ApU je Einheit/Wirkstoff. Sollte für eine Preisgruppe ein Angebot vorliegen, das die genannte Voraussetzung eines Mindestgebotes nicht erfüllt und einen prozentualen Rabatt von weniger als 4 % auf den ApU je Einheit/Wirkstoff anbietet, wird diese Preisgruppe von der Angebotswertung ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
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