Planungsleistungen - Freianlagen und Ingenieurbauwerke gemäß §§ 39 & 43 HOAI 2021 für die Leistungsphase(n) 1 - 8 zu dem Projekt Erhalt und Entwicklung eines Verwaltungsstandortes
- Buyer
- Landeshauptstadt Magdeburg, Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement
- Published
- September 19, 2025
Description
Allgemeines Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt den Verwaltungsstandort Baudezernat - An der Steinkuhle 6 zukunftsorientiert zu gestalten. Das Bestandsgebäude soll um einen Anbau er-weitert und im Innenbereich teilweise saniert werden. Die dazugehörigen Freianlagen sollen sowohl für den Publikumsverkehr, als auch für die Mitarbeiter eine optische und funktionale Aufwertung erfahren. Aufgrund des vorhandenen Sanierungsbedarfs und der unzureichenden Platzverhältnisse im Bestandsgebäude soll dieses in Teilen saniert und um einen Erweiterungsneubau ergänzt werden. Konkret handelt es sich um Flächen an der nördlichen Giebelseite und Teilbereiche des derzeitigen Wirtschaftshofes, sowie die Fläche, welche durch den Abbruch des Men-sagebäudes zur Verfügung stehen wird. Die Abbruchmaßnahme soll ebenfalls Bestandteil des Bauvorhabens sein. Außenanalgen und Freiflächen Die Freianlagen sollen aufgewertet und so gestaltet werden, dass die Mitarbeiter eine angenehme Umgebung zur Pausengestaltung erhalten. Zudem sind Wege- und Sichtbeziehungen so zu beplanen und umzusetzen, dass anfallender Besucherverkehr sinnvoll zum Empfangsbereich im Erweiterungsneubau geleitet wird. Dies gilt sowohl für Besucher, die den öffentlichen Nahver-kehr nutzen, als auch für solche, die mit dem privaten PKW anreisen. Zu diesem Zweck soll die Parkplatzsituation umgestaltet werden. Der bisherige Behördenparkplatz soll zukünftig durch Besucher genutzt werden. Der derzeitigen Besucherparkplatz soll dann ausschließlich durch Mitarbeiter und für Dienstfahrzeuge genutzt werden. Das anfallende Regenwasser hat auf dem Grundstück zu verbleiben. Eine entsprechende Versickerungskonstruktion ist dafür vorzusehen. Eine Ableitung in das öffentliche Kanalsystem ist unter keinen Umständen möglich. Sämtliche gestalterischen und baustellenorganisatorischen Maßnahmen sind so zu beplanen und auszuführen das der Baumbestand nicht beeinträchtig wird. Fällungen sind nicht möglich.
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