Carsharing - Sondernutzungsvereinbarung für die Fortführung des Carsharing-Angebotes.
- Buyer
- Stadt Fürth
- Published
- July 13, 2025
- Deadline
- July 28, 2025
Description
Die Stadt Fürth beabsichtigt, eine Sondernutzungsvereinbarung für den Aufbau eines Carsharing-Angebotes im Stadtgebiet Fürth zu vergeben, das sowohl durch private als auch gewerbliche Kunden genutzt werden kann. Dabei agiert der Anbieter des Carsharings wirtschaftlich selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition. Er trägt die Hauptverantwortung für ein wirksames Marketing des Carsharing-Angebotes. Die Abrechnung erfolgt spitz gemessen anhand der tatsächlichen gebuchten Zeitintervalle und der gefahrenen Kilometer. Das Carsharing erfolgt standortgebunden, es ist kein free-floating möglich. Sollte sich die Nachfrage während der Vertragslaufzeit, gemessen an den bis dahin getätigten Buchungen, verändern, ist eine Korrektur der Fuhrparkgröße vorzunehmen. - - - - - Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Konzessionsvergabe (Vergabe einer Sondernutzungsvereinbarung) unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB. Entsprechend findet die KonzVgV keine Anwendung. Es wird aber aus den Vorgaben des EU-Primärrechts wie Transparenz und Gleichbehandlung ein Verfahren angelehnt an die Vorschriften der KonzVgV durchgeführt.
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