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TEDNotice 492531-2025

Übernahme, Transport, Bereitstellung und Verwertung / Vermarktung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Landkreis Landshut

Buyer
Landratsamt Landshut Kreiseigener Hochbau
Published
July 30, 2025

Description

Der Landkreis Landshut beabsichtigt, die Sammlung und die Verwertung bzw. Übergabe der im Landkreisgebiet erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte ab dem 01.11.2025 für zunächst 3 Jahre auf dem Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Der Landkreis Landshut betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Dieses System besteht derzeit aus 34 Altstoffsammelstellen sowie der Sammelstelle auf der Reststoffdeponie Spitzlberg, an denen die Gruppen 1 bis 5 gemäß ElektroG gesammelt werden. Hierbei werden an den ausgewiesenen Standorten die Gruppen 1 und 4 gemeinsam erfasst. Für die Erfassung, Übernahme, Transport und Übergabe an Stiftung ear sowie Verwer-tung/Vermarktung der Elektroaltgeräte ist folgendes Leistungsbild erforderlich: • Die für die Erfassung der gemeinsam bzw. getrennt erfassten Gruppen 1 und 4 be-nötigten Abrollcontainer werden vom AG gestellt. • Gestellung von Gitterboxen für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 2 an 21 Altstoffsammelstellen. Die Gestellung der Sammelbehältnisse an den weiteren 9 Sammelstellen erfolgt durch den AG. • Die für die Erfassung der Gruppe 3 benötigten Sammelfässer werden vom AG ge-stellt. • Die für die Erfassung der Gruppe 5 benötigten Abrollcontainer sowie die 120l Fäs-ser und Palettenboxen für batteriebetriebene Geräte werden vom AG gestellt. • Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppen 1 bis 5 von den Alt-stoffsammelstellen des AG im Landkreis sowie Transport und Verwiegung / Mas-senfeststellung • Sortierung der gemeinsam erfassten Gruppen 1 und 4 durch den AN • Vorbereitung und Übergabe der übernommenen Gruppen 1, 2 und 3 an die Stif-tung ear • Vorbereitung zur Vermarktung bzw. zur Übergabe an die ear der Gruppe 4 und 5 • Vermarktung/Verwertung bzw. Übergabe an die ear der Gruppe 4 und 5 Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

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