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TEDNotice 81402-2026

Vertragsführung zur Haftpflicht-Exzedenten-Versicherung für das BV 2. S-Bahn-Stammstrecke München (allgemeine Haftpflicht)

Buyer
Deutsche Bahn AG
Published
February 4, 2026

Description

Gegenstand der hier ausgeschriebenen Versicherung ist ein Haftpflicht-Exzedent (allgemeine Haftpflichtversicherung) für Schäden im Rahmen der allgemeinen Haftpflichtversicherung für das Bauvorhaben „2. S-Bahn-Stammstrecke München“ der Bauherren DB InfraGo AG und der DB Energie GmbH, die mit einem eigenen Prüfungsrecht des Exzedentenversicherers auf die Bedingungen einer Grundversicherung auf der Basis einer Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflichtversicherung® Following-Form aufsetzt, ohne Step- bzw. Drop-down Regelung. Mitversichert sind alle mit der Planung, Überwachung und Ausführung dieses Bauprojekts vom Bauherrn beauftragten Unternehmen (ohne Planungshaftpflichtversicherung). Der bereitzustellende Versicherungsschutz bezieht sich auf das Bauvorhaben 2. S-Bahn-Stammstrecke München, also dem Bau einer zweigleisigen S-Bahn-Strecke in der Münchner Innenstadt, beginnend im Bahnhof Laim und endend im Bahnhof Leuchtenbergring (jeweils oberirdisch) mit den dazwischen tiefliegenden Haltestationen Hauptbahnhof, Marienhof und Ostbahnhof, eingleisigen Tunnelstrecken, Verbin-dungsstollen und Rettungsschächten. Im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahme werden weitere zusätzliche Baumaßnahmen mit gegenseitiger bauzeitlicher, bautechnischer und örtlicher Abhängigkeit umgesetzt: • Vorhaltemaßnahme U9 an der Station Hauptbahnhof • Interimsmaßnahme Hauptbahnhof, Teilabbruch, Baufeldfreimachung. Die zur Grundversicherung vorläufige Versicherungssumme beträgt EUR 9,4 Mrd. Die Vertragslaufzeit dieser Haftpflicht-Exzedenten-Versicherung beginnt nach der Beendigung des Ausschreibungsverfahrens mit Zuschlagserteilung. Sie endet fix zum 31.03.2031. Es besteht eine Verlängerungsoption von 2 Jahren bis zum 31.03.2033. In der Grunddeckung steht mit einer Haftpflichtdeckungssumme von EUR 25 Mio. je Schadenfall pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu Verfügung, 5-fach maximiert. Die Nachhaftungszeit in der allgemeinen Haftpflichtversicherung beträgt 5 Jahre. Im Anschluss an die Grundversicherung stellt der Haftpflicht-Exzedent Versicherungsschutz zur Verfügung im Rahmen der haftpflichtrelevanten Bedingungen der Grundversicherung. D.h., die Leistungspflicht des Versicherers aus dem Haftpflicht-Exzedent bezieht sich auf den Teil des Schadens, der sich der Deckungssumme der Grundversicherung anschließt, mithin EUR 25 Mio. nach der Deckungssumme der Grunddeckung von EUR 25 Mio., einfach maximiert (EUR 25 Mio. nach EUR 25 Mio., 1-fach max.), ohne Drop-/Step-down. Für Leistungen der Grundversicherung, zu denen ein Sublimit vereinbart ist, besteht kein Versicherungsschutz, insbesondere nicht für Asbest/Urea/Formaldehyd. Dem Versicherer der Haftpflicht-Exzedenten-Versicherung steht ein eigenes Schadenprüfungsrecht zu, unabhängig von der Entscheidung des Grundversicherers.

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