Rahmenvereinbarungen über die Durchführung von Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) i. V. m. § 3 Absatz 1 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG)
- Buyer
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Published
- April 23, 2026
Description
Die Auftraggeberin beabsichtigt gemäß § 4 Absatz 3 FinDAG für den Geschäftsbereich Bankenaufsicht den Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen für die Durchführung von Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) i. V. m. § 3 Absatz 1 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG). Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarungen mit mehr als einem Unternehmen abzuschließen. Hierzu wird die Auftraggeberin pro Los mindestens einem Angebot, je nach Angebotslage bis zu drei Angeboten den Zuschlag erteilen.
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