Einrichtung und Betrieb einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber im Sinne des Paragraphen 185a des Sozialgesetzbuches, Neuntes Buch, SGB IX
- Buyer
- Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
- Published
- September 23, 2025
Description
Der mit dem Teilhabestärkungsgesetz vom 09.06.2021 in das SGB IX eingefügte § 185a regelt die Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, EAA. Die EAA informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.
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