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TEDNotice 519665-2025

Technische Ausrüstung

Buyer
Landeshauptstadt München, Baureferat
Published
August 10, 2025
Deadline
September 11, 2025

Description

Neubau Schulcampus in Holz oder Holzhybridbauweise: Erbringung von Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung gem. Par. 55 HOAI, ALG 1, 2, 3, 8, LPH 1­9. ­---Neubau Schulcampus Ludwigsfeld in zwei Bauabschnitten (BA). BA1: 6­zügige Grundschule (GS), Mensa als schulinterne Versammlungsstätte für ca. 300 Personen, 3-­fach Sporthalle mit Tribüne für ca. 199 Personen, Freisportflächen, einer Dienstwohnung (Technische Hausverwaltung), Stellplätze gegebenenfalls als Tiefgarage (TG optional nach Prüfung) und BA2: Förderzentrum mit Schwerpunkt geistige Entwicklung (FZgE) mit 16 Klassen in Ludwigsfeld, 24. Stadtbezirk Feldmoching­Hasenbergl, 80995 München. ­--- Die Fläche des Baugrundstücks beträgt ca. 18.819 m² (ca. 123 m x 153 m). Die Baumaßnahme umfasst ca. folgende Flächen ohne Tiefgarage: Bauabschnitt 1 BGF ca. 13.000 m², NF 1­6 ca. 5.200 m² Bauabschnitt 2 BGF ca. 6.500 m², NF 1­6 ca. 3.800 m² . ­­--- Die Objektplanung hat ein schlüssiges planerisches Gesamtkonzept für das Schulareal erarbeitet, welches in zwei getrennt funktionierenden Bauabschnitten umsetzbar ist. Die Mensa sowie die Sporthalle werden dabei von beiden Einrichtungen gemeinsam genutzt. ­--- Die Planung erfolgt im Zuge einer Siedlungserweiterung (städtebauliches Wettbewerbsergebnis 2023 / Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 2179 in Aufstellung) der Siedlung Ludwigsfeld am Ortsrand von München. ­--- Die geplanten Nutzungsaufnahmen sind: ­ Grundschule zum Schuljahresbeginn 2031; ­ Förderzentrum mit Schwerpunkt geistige Entwicklung (FZgE) zum Schuljahresbeginn 2031. Aktuell wird davon ausgegangen, dass beide Bauabschnitte parallel bearbeitet werden. ­­--- Die Schule wird nach den Vorgaben des Münchner Lernhauskonzeptes und dem Standardraumprogramm einer 6­zügigen Grundschule umgesetzt. Speisesaal und Pausenhalle sind als Versammlungsstätte (gemäß Versammlungsstättenverordnung) für schulische und außerschulische Veranstaltungen vorgesehen. Die Sportanlage sind zum Großteil auch für Vereinsnutzung zu planen. Die für die Baumaßnahme erforderlichen Fahrradstellplätze sind auf dem Baugrundstück nachzuweisen. ­­--- Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Münchner Stadtrats im Dezember 2019 zur Klimaneutralität ist insbesondere der Einsatz nachwachsender Rohstoffe sowie die aufgewendet Graue Energie, die Förderung des kreislaufgerechten Bauens wie z.B. die Demontagefähigkeit und Trennbarkeit von Konstruktionen und der Einsatz von Recyclingbaustoffen zu berücksichtigen. Die Neubauten sollen teilweise oder vollständig in Holz­ oder Holzhybrid­Bauweise errichtet werden.

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