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TEDNotice 513758-2025

Rahmenvertrag zur Probenahme an Tankstellen / Tanklägern sowie zur Analytik von Kraft- und Brennstoffproben im Rahmen des Vollzugs der 10. BImSchV

Buyer
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Published
August 8, 2025
Deadline
September 4, 2025

Description

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) ist in Bayern zuständig für die Überwachung der Anforderungen der 10. BImSchV „Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen“ (§ 18 Abs. 1). Die Kraftstoffqualität wird stichprobenartig direkt durch Beprobung des Kraftstoffs an den Tankstellen überprüft. Die Tankstellenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, die Entnahme von Stichproben an ihren Tankstellen zu gestatten (§ 52 Abs. 3 BImSchG). Darüber hinaus haben die Tankstellenbetreiber (Auskunftspflichtiger) gemäß § 52 Abs. 4 Bim SchG die Kosten zu tragen für die Probenahme und die Untersuchung des Kraftstoffs, jeweils zzgl. USt. und Kosten für die entnommene Kraftstoffmenge. Analog ist das LfU zuständig für die Überwachung der in Verkehr gebrachten Kraft- und Brennstoffe gemäß § 18 (3) der 10. BImSchV mittels stichprobenhafter Untersuchung von Tanklager-/Raffinerie-Proben.

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