Erweiterung und Umbau Feuerwehrhaus Glinde am Standort Oher Weg - Leistungen gem. §§ 33, 38, 51, 55 und Anlage 1.2 HOAI und Besondere Leistungen
- Buyer
- Stadt Glinde - Amt für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
- Published
- November 17, 2025
Description
Die Stadt Glinde plant als Grundstückeigentümerin einen Um- und Erweiterungsbau des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Glinde am Standort Oher Weg. Ziel ist es, durch eine Neustrukturierung und Sanierung des Bestands sowie den Bau eines Erweiterungsbaus, den aktuellen Bedarfen gerecht zu werden. Der Bedarf sieht eine Erweiterung um mindestens 7 Fahrzeugstellplätze, eine Erweiterung der Lagerkapazität, zusätzliche Umkleide- sowie Sanitärflächen für die weiblichen Kameradinnen sowie die Jugendfeuerwehr, Raumkapazität für Büronutzung der Hauptamtlichen Gerätewarte und eine Erweiterung um eine Katastrophenschutz Halle vor. Grundlage für die Planung bildet die vom Planungs- und Ingenieurbüro für Hochbauten - Dipl.-Ing. K.-A. Samsz erstellte Flächenprüfung und Kostenschätzung. Darüber hinaus bilden insbesondere die von der Freiwilligen Feuerwehr Glinde zusammengetragenen Bedarfe die für die Planung notwendige Grundlage. Das vorgenannte Unternehmen ist nicht gem. § 6 VgV vom Verfahren ausgeschlossen. Mit dem Versand der Angebotsaufforderung wird die Flächenprüfung und Kostenschätzung (mind. in wesentlichen Auszügen) allen Bietern bereitgestellt. Die Baukosten werden auf Grundlage der voraussichtlichen Nutzfläche und der erforderlichen Umbaumaßnahmen auf insgesamt ca. 1.464.305,51 EUR (netto, KG 300+400) geschätzt. Auf die Kostengruppe 500 entfallen ca. 301.750,00 EUR (netto). Geplant ist die stufenweise Vergabe von Planungsleistungen (Leistungsphasen 1-9) für die Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2021 sowie für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen. Darüber hinaus sind Fachplanungsleistungen der Freianlagen (Leistungsphasen 1-9), der Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1-6) gem. § 51 und Anlage 14 HOAI 2021 inklusive der Leistungen der Bauphysik gem. Anlage 1.2 HOAI und der Technischen Ausrüstung (Leistungsphasen 1-9) gem. § 55 und Anlage 15 HOAI 2021 zu erbringen. Im Weiteren siehe Ziffer 5.1.6 "Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen"
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