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TEDNotice 817653-2025

Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrags für die bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung der Bodenschätze Erdwärme, Sole und Lithium (Tiefe Geothermie) im geographischen Gebiet von Berlin „Teilau…

Buyer
Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Published
December 10, 2025

Description

Das Land Berlin beabsichtigt, einen Teil seiner Rechte aus der bergrechtlichen Erlaubnis an ein geeignetes Unternehmen zur Nutzung zu überlassen. Das Unternehmen als Nutzer der Erlaubnis und Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 5 BBergG teuft (in Abstimmung mit dem Land Berlin) eine oder mehrere Bohrungen auf eigene Rechnung ab. Es ist mindestens bis mittlerer Buntsandstein zu bohren. Dies soll innerhalb der nächsten 3 Jahre nach Abschluss des Nutzungsüberlassungsvertrags erfolgen und die Konzessionsgeberin erhält alle diesbezüglich gewonnenen Daten und Informationen. Im Erfolgsfall beantragt die Konzessionsgeberin die Erteilung einer bergrechtlichen Bewilligung, welche, wenn sie erteilt wird, an den Nutzer zur Nutzung überlassen wird. Der Nutzer kann sodann im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Geothermieanlage errichten (vollständige genehmigungsrechtliche Zulässigkeit voraussetzt) und die Bodenschätze Erdwärme, Sole und Lithium langfristig gewinnen und wirtschaftlich verwerten. Der Nutzer trägt das Fündigkeitsrisiko. Er ist Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 5 BBergG, ihm obliegt die Erfüllung aller an ihn gerichteten bergrechtlichen Anforderungen. Bei der Erfüllung der bergrechtlichen Anforderungen an das Land Berlin wirken der Nutzer und das Land zusammen. Die Konzessionsgeberin als Nutzungsüberlasserin erhält die Betriebsdaten während der Nutzungszeit übermittelt. Das Verfahren bezieht sich auf den Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrages im Teilaufsuchungsgebiet 4. Das Teilaufsuchungsgebiet 4 erstreckt sich über das Versorgungsgebiet Moabit Nord des Berliner Fernwärmeverbundnetzes. Es umfasst eine Fläche von rund 14 km². Westlich wird es durch das Aufsuchungsgebiet Nordwest (Los 2-1 und 2-2) und östlich durch das Teilaufsuchungsgebiet 5 flankiert. Nördlich folgt es der Ausdehnung des Fernwärme-Versorgungsgebietes. Die zusammenhängenden Grünflächen im Ortsteil Wedding wurden aus dem Teilaufsuchungsgebiet 4 ausgenommen. Das Teilaufsuchungsgebiet ist nicht identisch mit dem Gebiet, auf den sich der später abzuschließende Nutzungsüberlassungsvertrag bezieht. Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages ist, dass dem Nutzer der Erlaubnis innerhalb des Teilaufsuchungsgebietes ein geeignetes Grundstück für die Erkundungsbohrungen zur Verfügung steht. Der Nutzungsüberlassungsvertrag wird sich innerhalb des Teilaufsuchungsgebiet auf die Reservoire beziehen, die der Nutzer mit seiner Bohrung aufsuchen will.

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