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TEDNotice 32257-2026

RV Jahresabschlussprüfung 2027-2030

Buyer
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
Published
January 16, 2026

Description

Die MPG hat Bedarf an einer jährlichen Jahresabschlussprüfung inklusiver der dazugehörigen Dienstleistungen, sowie an Beratungen in prüfungsrelevanten Fragestellungen des Rechnungswesens für die MPG (im Folgenden: "MPG Gesamt"), für das Nicht aus öffentlichen Mitteln finanzierte Vermögen (im Folgenden: "NÖV"), für das rechtlich unselbstständige Institut MPI für Plasmaphysik (im Folgenden: "IPP") und für die rechtlich selbstständige MPI für Nachhaltige Materialien GmbH (im Folgenden: "NM", früher: MPI für Eisenforschung GmbH ("EIFO") sowie für das rechtlich unselbstständige Institut MPI für Psychiatrie ("PSKL") und darüber hinaus auch für die Minerva Stiftung Gesellschaft für die Forschung mbH (im Folgenden "Minerva"), einer rechtlich selbstständigen, verbundenen Tochtergesellschaft der MPG mit einem Anteil von 100 v.H. Der letzte Rahmenvertrag für die Jahresabschlussprüfungen 2023-2026 umfasste den Gesamtabschluss der MPG, die vier Teilabschlüsse des NÖV sowie den Abschluss des IPP und den Abschluss des PSKL inklusive des Teilbereichs der Psychiatrischen Klinik sowie den Abschluss der rechtlich selbstständigen NM. Dieser Rahmenvertrag läuft zum Ende des Kalenderjahres 2026 aus. Das heute gemeinnützige, rechtlich selbständige NM soll in den nächsten Jahren als weiteres unselbständiges MPI in die MPG eingegliedert werden. Die Rahmenverträge der NM sowie der Minerva laufen ebenfalls zum Ende des Kalenderjahres 2026 aus. Die Minerva wird aus personellen und zeitlichen Ressourcen in dieser Vergabe mit ausgeschrieben. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren, aufgeteilt in zwei Lose, mit dem Ziel, je Los einen Auftragnehmer ("AN" bzw. "RV-Partner") zu finden, der auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung ("RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") den Auftraggeber bei den Jahresabschlussprüfungen 2027-2030 unterstützt. Die Angaben dieser Vergabeunterlage gelten für alle Lose, sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt. Bieter können für alle Lose ein Angebot abgeben und - im Falle des jeweils wirtschaftlichsten Angebots - für alle Lose den Zuschlag erhalten. Bieter haben in ihrem Angebot eindeutig anzugeben, für welche Lose (Los 1, Los 2 oder Los 1 und 2) ein Angebot einreicht wird. Bei Angeboten auf mehrere Lose müssen die Bieter die für mehrere Lose geforderten Unterlagen und Nachweise nicht mehrfach einreichen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie den jeweiligen Rahmenvereinbarungen für Los 1 und Los 2 (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.

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