Arzneimittel
- Buyer
- Auftraggeber sind die Republik Österreich (Bund), die Bundesbeschaffung GmbH sowie alle weiteren Auftraggeber gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Kundenliste.
- Published
- August 22, 2025
Description
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die die verpflichtende Versorgung öffentlicher Auftraggeber nach den Bestimmungen gemäß Punkt 2 dieser Rahmenvereinbarung mit Arzneispezialitäten und Homöopathika sowie Einwiegern gemäß österreichischem Arzneimittelgesetz (AMG) (inkl. österreichischer Verordnungen) bzw. gemäß zu Grunde liegender EU-Rechtsnormen, jeweils i.d.g.F., zu den Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung (inklusive Beilagen).
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