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TEDNotice 416261-2026

WW-Hubertus, VGW Ransbach-Baumbach

Buyer
Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach, vertreten durch VG-Werke
Published
June 17, 2026
Deadline
July 16, 2026

Description

Im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit der Verbandsgemeindewerke Ransbach-Baumbach, Höhr-Grenzhausen, Montabaur und Wirges erfolgt zur Sicherstellung der Wasserversorgung der Anschluss des "südlichen Westerwaldes" an die Vereinigten Wasserwerke Mittelrhein (VWM). In diesem Zusammenhang erfolgt die Errichtung eines gemeinsam genutzten Hochbehälters "Thiels Hütte" im weitläufigen Gebiet der sogenannten Montabaurer Höhe. Zur Anbindung der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach an den Hochbehälter "Thiels Hütte" planen die Verbandsgemeindewerke Ransbach-Baumbach die Neuverlegung einer Trinkwassertransportleitung in den eigenen Versorgungsbereich hinein. Diese endet an dem neu zu errichtenden Wasserwerk Hubertus. Bei dem hier ausgeschriebenen Leistungsbereich handelt es sich um erforderliche Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 4-6 des Neubaus Wasserwerk Hubertus. Die statische Vordimensionierung bis zur Entwurfsplanung (LP 3) ist bereits vorliegend und dient als Basis für die hier ausgeschriebene Tragwerksplanung der Leistungsphasen 4-6. Alle relevanten Informationen zum Neubau sind den Anlagedokumenten (Anlage B 05 - Vorhandene Planungsgrundlagen.zip) zu entnehmen. Gesondert wird darauf hingewiesen, dass für die Fertigstellung der vorgenannten Leistungsphasen 4-6 folgender Zeitplan erforderlich ist, um eine zügige Realisierung des Bauvorhabens, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der für den wirtschaftlichen Erfolg der Gesamtmaßnahme maßgeblichen Fördermöglichkeiten des Landes Rheinland-Pfalz, zu ermöglichen: Leistungsphase 4: 6 Wochen nach Auftragserteilung, Leistungsphase 5: 6 Wochen nach Abschluss der LP 4, Leistungsphase 6: 4 Wochen nach Abschluss der LP 5. Der Arbeitsbeginn ist unverzüglich im Anschluss an die erfolgte Auftragserteilung erforderlich und aufzunehmen. Mit Abschluss der Leistungsphase 3 war noch kein Bodengutachten vorliegend. Daher basieren Aussagen zur Gründung auf ingenieursmäßigen Annahmen. Mit Abschluss dieses Vergabeverfahrens wird das Bodengutachten vorliegen und zur Verfügung gestellt.

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