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TEDNotice 775771-2025

Eiselfing - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb passiver Gigabit-Netzinfrastruktur im Betreibermodell gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (2024) in der Gemeinde Eiselfing

Buyer
Gemeinde Eiselfing
Published
November 21, 2025

Description

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Betrieb passiver Gigabit-Netzinfrastruktur im Betreibermodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend „Gigabit-RL 2.0“). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen“ vom 01.08.2024 (nachfolgend „Gigabit-RR 2.0“), die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen“ vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Der Auftraggeber plant hierzu die geförderte Errichtung eigener, in seinem Eigentum verbleibender, passiver Gigabit-Netzinfrastruktur im Betreibermodell zu allen als förderfähig eruierten, unterversorgten Adressen. Mit diesem Auswahlverfahren soll der Netzbetrieb der noch zu errichtenden passiven Gigabit-Netzinfrastruktur wettbewerblich ermittelt werden, welcher im Wege der zu vergebenden Dienstleistungskonzession die gesamte passive Gigabit-Netzinfrastruktur anpachtet und diese mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten betreibt, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der „B-Leistungsbeschreibung“ inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen.

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