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TEDNotice 689305-2025

Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" für die Bilanzjahre 2025 bis 2027 und optional für das Bilanzjahr 2028

Buyer
Landesamt für Umwelt
Published
October 20, 2025

Description

Gemäß § 7 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKrWG) erstellen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) des Landes Rheinland-Pfalz eine Bilanz über die Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings, der sonstigen Verwertung und der Beseitigung der ihnen überlassenen Abfälle unter Angabe von deren Art, Menge und Verbleib. Diese Bilanzen sind jährlich zu einer landesweiten Abfallbilanz zusammenzufassen ("Siedlungsabfallbilanz"). Gemäß § 8 LKrWG erstellt die Zentrale Stelle für Sonderabfälle eine jährliche Bilanz über Art, Menge und Verbleib der gefährlichen Abfälle ("Sonderabfallbilanz"). Siedlungs- und Sonderabfallbilanz werden jährlich als "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" zusammengefasst und als gemeinsames Werk vom rheinland-pfälzischen Mi-nisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, und Mobilität (MKUEM) veröffentlicht. Des Weiteren werden jährlich die "Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger" als Anhang 1 zur Landesabfallbilanz sowie ein "Entsorgungsanlagen-Kataster" als Anhang 2 zur Landesabfallbilanz erstellt und veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU), einen geeigneten Dienstleister mit der Erstellung der "Landesabfallbilanz Rhein-land-Pfalz" für die Bilanzjahre 2025 bis 2027, bzw. bei Inanspruchnahme der einmali-gen Verlängerungsoption zusätzlich mit der Erstellung der "Landesabfallbilanz Rhein-land-Pfalz" für das Bilanzjahr 2028 zu beauftragen. Die nachfolgend aufgeführten Dokumente sind als Grundlage für die hier gegenständliche Leistung zu verstehen und den Anlagen 1a bis 1c zu entnehmen: - "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2023" (Anlage 1a) einschließlich der - "Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Rheinland-Pfalz 2023" (Anlage 1b) und des - "Entsorgungsanlagen-Kataster für Siedlungsabfälle 2023" (Anlage 1c). Das LfU legt besonderen Wert auf die graphische Darstellung der Ergebnisse in den Tabellen, Karten und Abbildungen. Die Karten sind vom Auftragnehmer mittels geeig-neter EDV-Programme, wie z.B. RegioGraph oder vergleichbar, zu erstellen. Für die Darstellung der statistischen Verteilungen sind Boxplots zu verwenden. Für die graphische Gestaltung der jährlichen Landesabfallbilanzen gelten die einschlägigen Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz (Corporate Design), vgl. Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung (LB).

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