Abschluss eines Vertrages über die Versorgung mit Blindenhilfsmitteln der PG 07 und PG 25 gemäß § 127 SGB V
- Buyer
- IKK Südwest
- Published
- April 10, 2026
Description
Die IKK Südwest beabsichtigt den Abschluss von Verträgen mit Leistungserbringern über die Versorgung ihrer Versicherten mit Blindenhilfsmitteln der Produktgruppen 07 und 25 (hiermit sind keine herkömmlichen Sehhilfen gemeint). Teilnahmeberechtigt sind alle Leistungserbringer nach § 126 SGB V
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