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TEDNotice 480583-2025

Rahmenvereinbarung für die Leistungen Freianlagenplanung

Buyer
Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Published
July 25, 2025
Deadline
August 12, 2025

Description

Die BIM GmbH verwaltet die städtischen Liegenschaften des Landes Berlin sowie weitere Liegenschaften der unter Ziffer 1 genannten öffentlichen Auftraggeber. Im Zuge dieser Verwaltung besteht regelmäßig Beschaffungsbedarf hinsichtlich vielfältiger Leistungen der Freianlagenplanung nach § 39 HOAI. Bedarf besteht hierbei hinsichtlich Planungsleistungen für Freiflächen und Freiräume sowie entsprechend gestaltete Anlagen in Verbindung mit Bauwerken oder in Bauwerken und landschaftspflegerische Freianlagenplanungen in Verbindung mit Objekten. Die Parteien beabsichtigen, zu diesem Zweck zusammen zu arbeiten, um die aus einer auf Dauer angelegten Geschäftsverbindung sich ergebenden Synergieeffekte und weitere Vorteile zu nutzen. Dabei werden die noch zu schließenden Einzelabrufverträge in die zwei nachfolgenden Kategorien unterteilt: Kategorie F1: Aufträge mit einem prognostizierten Honorarvolumen bis einschließlich EUR 20.000,00 netto und Kategorie F2: Aufträge mit einem prognostizierten Honorarvolumen ab EUR 20.000,01 bis einschließlich dem zum Zeitpunkt des Einzelabruf aktuellen Schwellenwertes. Die BIM GmbH wird die Rahmenvertragspartner anhand deren Eignung ermitteln. Existieren für ein Los oder mehrere Lose mehr geeignete Bieter als maximal vorgesehene Rahmenvertragspartner (max. 10), so werden diese nach der „Wertungsmatrix“ (siehe Vergabeunterlagen) bewertet und nach Rangfolge der erreichten Punktzahl aufgenommen, bis die Höchstzahl der geplanten Rahmenvertragspartner erreicht ist. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Der Einzelabruf erfolgt anhand der Kriterien des § 21 VgV. Die Einzelheiten sind in dem Vertrag zur Rahmenvereinbarung, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, geregelt. Das den Rahmenvertragspartnern für die Ausführung ihrer Leistungen zustehende Honorar richtet sich nach den Honorartafeln der HOAI bzw. als Zeithonorar auf Basis der Rahmenvereinbarung. Die BIM GmbH gibt die Stundensätze verbindlich vor. Der Wettbewerb erfolgt somit ausschließlich hinsichtlich nicht-preislicher Kriterien.

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