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TEDNotice 686399-2025

Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz 2026

Buyer
Landesamt für Umwelt
Published
October 17, 2025

Description

Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeut-samen Grünlandbiotoptypen. Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropa und ha-ben daher eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit auch für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetz-lich geschützt (= § 30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebens-raumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesna-turschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den § 30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= § 15-Biotoptypen). Durch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetztes sind die Mageren Flach-land-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen sowie Streuobstwiesen seit dem 01.03.2022 ebenfalls durch § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt. Die Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz ist die landesweite Erfassung dieser durch § 30 BNatSchG, §15 LNatSchG RLP sowie durch die FFH-Richtlinie geschützten, artenreichen Grünlandbiotope und ist Teil des landesweiten Biotopkatasters. Die Kartierung wird in den kommenden Jahren sukzessive in ganz Rheinland-Pfalz durchgeführt, indem pro Jahr jeweils mehrere Landkreise verteilt über das gesamte Bundesland bearbeitet werden.

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