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TEDNotice 496107-2026

VE 3-01 Totalabbruch mit Schadstoffsanierung

Buyer
Landratsamt Neustadt a. d. Aisch
Country
Germany
Published
July 17, 2026
Deadline
August 20, 2026

Description

Neubau Berufliches Schulzentrum (BSZ) Bad WindsheimTotalabbruch des bestehenden Gebäudes der Berufsschule des Beruflichen Schulzentrums (BSZ) Bad Windsheim mit vorheriger Schadstoffsanierung. Das Gebäude wird vollständig bis in das Erdreich abgebrochen, einschließlich der Fundamente, Tiefergründungen und Bodenkanäle, da an gleicher Stelle ein Neubau errichtet wird. Der Abbruch ist Teil des Gesamtvorhabens Neubau des Beruflichen Schulzentrums Bad Windsheim. Der Schulbetrieb wird für die Dauer der Baumaßnahme in ein Interimsgebäude ausgelagert, der Abbruch erfolgt erst nach vollständiger Räumung des Bestandsgebäudes. Bei der abzubrechenden baulichen Anlage handelt es sich um einen viergeschossigen Schulbau (Untergeschoss, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss), errichtet in mehreren Bauphasen mit den Baujahren 1962, 1976 und 1980. Die Bruttogeschossfläche beträgt rund 3.696 m², der umbaute Raum rund 10.902 m³. Konstruktiv handelt es sich um ein Massivgebäude aus Stahlbeton und Mauerwerk, teilweise als Stahlbetonskelettbau mit Mauerwerksausfachungen, teilweise als tragendes Mauerwerk. Die Leistungen umfassen die Baustelleneinrichtung, den Abbruch der Außenanlagen einschließlich Baumfällungen und Rodungen sowie die Herstellung einer Baustraße, die Schadstoffsanierung, den Rückbau der technischen Gebäudeausrüstung (Sanitär, Heizung, Elektro), die Beräumung und Sperrmüllentfrachtung, den selektiven Rückbau des Hochbaus, den maschinellen Großabbruch sowie die Entsorgung und Verwertung der anfallenden Materialien. Im Gebäude sind Schadstoffe vorhanden, im Wesentlichen asbesthaltige Bodenbeläge und Belagskleber, asbesthaltige Papiertrennlagen und Spachtelmassen, Asbestzementbauteile, Dämmungen aus alter künstlicher Mineralwolle in Böden, Wänden, Decken und an Rohrleitungen sowie teerhaltige Korkdämmungen, Kleber und Abdichtungen (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). Die Schadstoffsanierung ist nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524 und TRGS 551 auszuführen. Die Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, die über eine behördliche Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung verfügen.Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen einschließlich der Schadstoffsanierung. Die Abfuhr und Entsorgung von Bodenmaterial, der weitere Bodenaushub sowie die Verfüllung und Verdichtung der entstandenen Baugrube sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung und erfolgen im Zuge der nachfolgenden Rohbauarbeiten.

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