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TEDNotice 93802-2026

Durchführung eines Teils der dem Landkreis nach § 10 SächsPsychKHG obliegenden Versorgungsverpflichtungen einer Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstelle (PSKB)

Buyer
Landratsamt Mittelsachsen
Published
February 10, 2026

Description

Vergabe von Leistungen einer Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstelle (PSKB) nach § 10 SächsPsychKHG. Ausführungsort: Das Versorgungsangebot erstreckt sich auf eine Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstelle (PSKB) in der Stadt Döbeln und eine Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle (PSKB) in der Stadt Waldheim. Bei fachlich begründetem Bedarf können optional Außensprechstunden auf dem Gebiet der Sozialregion 6 Döbeln eingerichtet werden. Es handelt sich um ein Personalvolumen von insgesamt 2,50 VzÄ (Dipl.-Sozialarbeiter/Dipl.-Sozialpädagogen). Die zu übertragende Versorgungsverpflichtung umfasst die Sicherstellung vorsorgender, begleitender und nachsorgender Hilfen gemäß § 10 SächsPsychKHG auf Grundlage einer fachlich fundierten Konzeption. Unter Beachtung der Prämisse einer effektiven Vernetzung aller Angebote zum gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies: • Niederschwelligkeit im Leistungsangebot, • individuelles Eingehen auf die persönlichen, sozialen, sozialrechtlichen und andere mit der psychischen Erkrankung verbundene Fragen und Problemen der Ratsuchenden (Betroffene, Angehörige, sonstige Bezugspersonen) auf der Grundlage eines ganzheitlichen Beratungsansatzes • Informationen über erkrankungsspezifische Angebote und Leistungen, • Förderung der Selbsthilfepotentiale der Ratsuchenden • Weitervermittlung von Ratsuchenden an andere Träger, Fachdienste und Institutionen der gemeindepsychiatrischen Versorgung (z.B. SpDi), aber auch Bildungsangebote, Freizeitangebote, Freizeit- und Begegnungsmaßnahmen, auf Wunsch auch seelsorgerliche Angebote • im Bedarfsfall ressourcenorientierte Stärkung von lebenspraktischen Kompetenzen um Selbstständigkeit und Selbstwertgefühl der Ratsuchenden zu entwickeln/erhalten • Krisenintervention im Rahmen der vertraglich vereinbarten Beratungsstellenstruktur • Vorbereitung ambulanter oder stationärer Behandlung und Therapie • im Bedarfsfall Aufrechterhalten von Kontakten während stationärer medizinisch-therapeutischer Behandlungen • ambulante Nachsorge zur Unterstützung der in § 3 Abs. 2 des Versorgungsvertrages genannten Leistungen und Hilfen • aufsuchende Sozialarbeit nach spezifischer, in der Konzeption näher beschriebener Indikation • Aufbau und Begleitung von Selbsthilfe- und Angehörigengruppen • Gewinnung, Anleitung und fachliche Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeitern bzw. von auf dieser Ebene engagierten Betroffenen • Gestaltung von Gruppen- und Freizeitangeboten • Mitwirkung bei Prävention und Öffentlichkeitsarbeit

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