Ruhe und Ordnung 2027 - 2034
- Buyer
- Gemeindeverwaltung Birsfelden
- Published
- June 8, 2026
- Deadline
- August 4, 2026
Description
Seit dem Jahr 2015 sind die Gemeinden gestützt auf das revidierte Polizeigesetz des Kantons Basel-Landschaft, während 365 Tagen und 24 Stunden für die Gewährleistung von Ruhe und Ordnung zuständig, während die Polizei Basel-Landschaft die Zuständigkeit für die Sicherheit wahrnimmt. Die Gemeindepolizei Birsfelden erbringt entsprechende Leistungen während der Bürozeiten. Für die Zeiten ausserhalb der Bürozeiten sowie für besondere oder wiederkehrende Einsatzlagen besteht ein zusätzlicher Bedarf an unterstützenden Leistungen im Bereich Ruhe und Ordnung. Gegenstand der Beschaffung sind Sicherheitsdienstleistungen im Bereich Ruhe und Ordnung für das Gemeindegebiet Birsfelden. Die zu beschaffenden Leistungen umfassen insbesondere die Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen über eine Pikettzentrale, punktuelle Interventionen im Ereignisfall, einen flexibel abrufbaren Interventionsdienst («Flex-Dienst») für zeitlich begrenzte Schwerpunktlagen sowie saisonale Bewachungs- und Patrouillendienste an definierten Einsatzorten im Gemeindegebiet.
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