Jobcenter Landkreis LudwigsburgPublished 16 Apr 2026Closes Not listed Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 SGB III ist die Heranführung an den Ausbildungsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemm-nissen. Das kann alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Arbeitslosen um
Jobcenter Landkreis LudwigsburgPublished 27 Nov 2025Closes Not listed Gegenstand der Maßnahme nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III ist die Aktivierung mit der Zielset-zung Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Be-seitigung von Vermittlungshemmnissen. Diese Maßnahmen können alle Aktivitäten der Aktiv
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Jobcenter Landkreis LudwigsburgPublished 3 Jul 2025Closes 30 Jul 2025 Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1, S.1, Nr.1 und 3 SGB III ist die Aktivierung und berufliche Eingliederung. Diese Maßnahmen können alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Arbeitslosen umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche