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Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von bis zu zwei fabriksneuen, niederflurigen E-Midibussen für den Stadtlinienverkehr
Ausschreibungsgegenständlich ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmer. Über diese Rahmenvereinbarung kann die Auftraggeberin bis zu zwei fabriksneue, batteriebetriebene, niederflurige E-Midibusse für den Stadtlinienverkehr (ÖPNV) in Innsbruck beschaffen. Optional ist der