Interimsvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Busverkehr auf der Linie 86 Ulm - Neu-Ulm -Nersingen - Unterfahlheim
Landratsamt Neu-Ulm
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Buslinienverkehre nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 42 Personenbeförderungsgesetz auf der Linie 86 (Ulm - Neu-Ulm -Nersingen - Unterfahlheim). Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.07.2026 (ers...