Technische Ausrüstung des Nutzers TBZ
Landesbaudirektion Bayern
Der Freistaat Bayern ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Überwachung von Tunneln ab einer Länge von 400m in einer ständig besetzten Stelle zu überwachen. Derzeit übernimmt diese Leistung die Autobahn GmbH des Bundes für den Freistaat Bayern gemäß RE ING Teil 3, für die Tunne...
Deadline Jul 14, 2026