Verpflegung von Geflüchteten für das LaZuF in der Erstaufnahmeeinrichtung Neumünster
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) betreibt im Haart 148, 24539 Neumünster seine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) nach § 44 des Asylgesetzes. Im Laufe des Jahres 2026 soll der Standort für maximal 1.000 BewohnerInnen (1.250 Betten) ausgelegt...
Deadline Jul 17, 2026