Rahmenvereinbarungen über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit Dienstfahrzeugen (Kauf und Leasing)
Freistaat Bayern, vertreten durch das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP)
Gegenstand des Vertrages sind Rahmenvereinbarungen nach § 103 Abs. 5 GWB i.V.m. § 21 VgV über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit Dienstfahrzeugen (Kauf und Leasing). Die Ausschreibung bezieht sich auf Dienstfahrzeuge mit konkret vorgegebenen polizeispezifischen Einbau...
Deadline Sep 1, 2026