Bestandsräumung im Seuchenfall – Geflügel und Klauentiere
Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
In Vorbereitung auf entsprechende Situationen soll, neben weiterer Vorsorge, für das Töten von Geflügel und Klauentieren ein Vertrag geschlossen werden, der sicherstellt, dass im Tierseuchenfall die materiellen, technischen und personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen, um...
Deadline Jul 13, 2026