Open House-Verfahren Sekundärprävention - Angebot "Bewegung und Ernährung"
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS-Angebot "Bewegung und Ernährung" - im Rahmen eines sog. "Open-House-Modells".