Ersatzbeschaffung Rüst- Löschfahrzeug (RLF)
Die Freiwillige Feuerwehr Planken muss gemäss Vorgaben des Feuerwehrgesetzes des Fürstentums Liechtenstein verschiedene Einsatzarten bewältigen können und diese Einsätze in optimaler Weise erfüllen. Dazu benötigen sie einen Ersatz für das bestehende Rüst- Löschfahrzeug (RLF).