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SuS26001 Beförderung von Inklusionskindern an 17 Schulen in Karlsruhe

Stadt Karlsruhe HauptamtGermany

Purchaser

Stadt Karlsruhe Hauptamt

Country

Germany

Published

12 Jan 2026

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Summary

Personenbeförderungsleistungen von Schulkindern im Rahmen der inklusiven Beschulung auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe. Es handelt sich um Beförderungen von SchülerInnen folgender Einrichtungen: a. Heinrich-Köhler-Schule b. Augustenburg Gemeinschaftsschule c. Werner-von-Siemens-Schule d. Grundschule Beiertheim e. Marylandschule f. Grundschule Wolfartsweier g. Ernst-Reuter-Gemeinschaftsschule h. Südendschule i. Leopoldschule j. Sophie-Scholl-Gemeinschaftsschule k. Grundschule Bulach l. Adam-Remmele-Schule m. Lessing Gymnasium n. Realschule Rüppurr o. Bismarck Gymnasium p. Gymnasium Neureut q. Anne-Frank-Gemeinschaftsschule von deren Wohnsitz zum Unterricht und zurück. Die Schülerbeförderungsleistungen sind, je nach Losbeschreibung, durch den Einsatz eines Personenkraftwagens, Elektro-Personenkraftwagens, Rollstuhlfahrzeugs oder Kleinbusses (9-Sitzer) zu erbringen. Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: • Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17. Oktober 2005, der zuletzt am 25. Februar 2025 geändert worden ist. • WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9. März 2012, der zuletzt am 25. Februar 2025 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags. Die Schülerbeförderungsleistungen werden zunächst für ein Jahr ausgeschrieben. Die Verträge beginnen am 14. September 2026 und enden am 28. Juli 2027, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Schuljahr bis längstens zum 24. Juli 2030 möglich. Der Vertrag gilt automatisch um ein Schuljahr verlängert, wenn bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres keine schriftliche Kündigung zum Schuljahresende durch den Auftraggeber erfolgt.

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