Rahmenvereinbarung Sachverständigenleistungen für Prüftätigkeiten nach BVOS
Purchaser
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Country
Germany
Published
22 Dec 2025
Closing date
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Source ID
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Summary
Im Zusammenhang mit der Errichtung von zwei Schachtförderanlagen am Schacht Konrad 1 werden Prüfleistungen für Sachverständige bzw. eine Sachverständigenorganisation angefragt, die die Anerkennung durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) nach § 23a der Allgemeinen Bergverordnung für die Durchführung von Prüfungen nach der Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS) vom 15.10.2003 aufweisen. Die Prüfleistungen sind auch auf der Baustelle des AG (Schachtanlage Konrad 1) sowie bei Dritten (Herstellern, Auftragnehmern des AG) zu erbringen. Diese Prüfleistungen beziehen sich auf den Stahlbau (Los 1.1) bzw. die Fördertechnik (Los 1.2) des mechanischen Teils der Schachtförderanlagen sowie von diesbezüglichen Fundamenten und betreffen im Wesentlichen Vorprüfungen, Prüfungen zur Inbetriebnahme von Anlagen und Aufnahme/Wiederaufnahme der Seilfahrt, Abnahmeprüfungen sowie regelmäßige Prüfungen gemäß BVOS für den bzw. die • Einbau/Vervollständigung der Schachtsumpfeinbauten (Bühnen, SELDA etc.) • Schachtstuhl 5. Sohle: Einbau von Antrieben für Tore, Absetzklinken, etc. • Schachtstuhl 4. Sohle: Einbau einer Schwerlastklappe inkl. Hydraulikaggregat und Antrieben, etc. • Schachtstuhl 3. Sohle: Einbau einer Haufwerksbeladeanlage, Antriebe für Tore, etc. • Demontage des vorhandenen und Montage eines neuen Führungsgerüstes • Errichtung einer Haufwerksentladung an RHB • Montage der Seilscheiben der 2-Seil-Koepe-Anlage • Einhängen von Fördermittel und Gegengewicht • Einhängen von Führungsseilen • Auflegen von Förderseil und Unterseilen • Abnahme der errichteten Fördermaschine • Einbau der SELDA-Anlagen im Führungsgerüst und im Sumpf • Einbau einer Klemm- und Hubeinrichtung • Wiederinbetriebnahme der mittleren Seilfahrtanlage im südlichen Schachtrum und der Inbetriebnahme der 2-Seil-Koepe -Anlage sowie deren Abnahmen Für jedes Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer/Sachverständigen geschlossen. Los 1.1 -Stahlbau – Los 1.2 -Fördertechnik. Der Sachverständige ist für die Aufgaben des jeweiligen Loses gemäß § 2 Abs. 20 BVOS seitens des LBEG entsprechend § 23a ABBergV anerkannt und verpflichtet. Interessierte Institutionen bzw. Sachverständige werden aufgefordert, ihre Anerkennung beim LBEG zu betreiben. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist/Teilnahmeantragsfrist muss ein mit dem LBEG abgestimmter Entwurf v. g. Anerkennung vorliegen. Das Verfahren war bereits unter der Kennung: 2a9ba95e-87f5-4b69-abe0-8b6e2c3cbc3e veröffentlicht. Das ursprüngliche Los 1 der Ausschreibung wurde aufgehoben und wird nun in diesem Verfahren aufgeteilt in 2 Lose neu veröffentlicht.
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