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Verfahren über eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing und § 2 Abs. 2 LBesG NRW

Stadt Mülheim an der Ruhr

Purchaser

Stadt Mülheim an der Ruhr

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Published

30 Jun 2025

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Summary

Die Stadt Mülheim an der Ruhr (Auftraggeberin) beabsichtigt, den Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten) durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) sowie das Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) zugrunde. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die Mitarbeitenden werden, sondern die Auftraggeberin, die das Dienstrad den Mitarbeitenden im Rahmen eines Überlassungsvertrags zur Verfügung stellt. Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing und § 2 Abs. 2 LBesG NRW zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeitende zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals). Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die geschätzte Abnahmemenge ist 780 Fahrräder. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 1.560 Fahrrädern.

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