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Vergabe der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen nach § 5 LuftSiG am Flughafen Stuttgart

Flughafen Stuttgart GmbHGermany

Purchaser

Flughafen Stuttgart GmbH

Country

Germany

Published

5 Dec 2025

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Summary

Die Flughafen Stuttgart GmbH wird gemäß § 16a Abs. 1 Nr. 1 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), mit bestimmten Aufgaben zur Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen Stuttgart nach § 5 Abs. 1 bis 3 LuftSiG beliehen. Von der Beleihung ausgenommen sind polizeilich relevante und weitere Kernaufgaben der Luftsicherheit. Diese verbleiben beim Bund. Der Bund gibt ferner den luftsicherheitsrechtlichen Rahmen vor, trägt die Gewährleistungsverantwortung für die Luftsicherheit und übt die Aufsicht über die Aufgabenwahrnehmung durch den Flughafenbetreiber aus. Die für den Flughafen Stuttgart zuständige Luftsicherheitsbehörde ist die Bundespolizei (Direktion Stuttgart sowie die Inspektion Flughafen Stuttgart). Ziel der Beleihung ist es, durch die Übernahme der Steuerung der Passagier- und Gepäckkontrollen nach § 5 LuftSiG die Effizienz, Qualität und Steuerbarkeit der Abläufe standortspezifisch zu optimieren - unter uneingeschränkter Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Anforderungen. Durch die Beleihung übernimmt die Auftraggeberin die Verantwortung für die Beschaffung, den Betrieb und die Wartung der Sicherheitsausrüstung sowie für die Organisation und Steuerung der Luftsicherheitskontrollen. Dies schließt auch die Beauftragung und Koordination eines externen Sicherheitsdienstleisters ein. Im Rahmen dieser Aufgaben beabsichtigt die Auftraggeberin, einen qualifizierten und erfahrenen Dienstleister mit der Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen gemäß den Vorgaben des § 5 LuftSiG am Flughafen Stuttgart zu beauftragen. Ziel der Ausschreibung ist es, einen verlässlichen Partner zu gewinnen, der durch professionelles Handeln einen reibungslosen, effizienten und vor allem sicheren Ablauf sämtlicher Sicherheitskontrollen gewährleistet. Der ausgewählte Dienstleister muss über die erforderliche Fachkompetenz und Erfahrung verfügen und in der Lage sein, die hohen Sicherheitsstandards des Luftverkehrs konsequent umzusetzen. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, die Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs sowie die Gewährleistung eines hohen Maßes an Servicequalität gegenüber Passagieren und Mitarbeitenden.

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