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Freistaat Thüringen vertreten durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) vertreten durch TLVwA - Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilungsgruppe 4 Arbeits- und Wirtschaftsförderung,Städtebau-, Infrastrukturförderung

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Published

16 Jul 2025

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Summary

Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) übernimmt in der Förderperiode 2023 bis 2027 für das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) die Umsetzung der Intervention EL-0801-01-a-01 „Beratungsleistungen“ des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Artikel 78 der ELER-Verordnung (EU) 2021/2115 in der derzeit gültigen Fassung sowie des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Die Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Auf der 1. Stufe geben die Bieter ein Angebot - oder im Falle von mehreren Beratern für jeden eingesetzten Berater ein separates Angebot - über ihre Beratungsleistungen für ein oder mehrere Beratungsthemen (= Fachlose) für die kommenden zwei Jahre ab. Dabei ist zu berücksichtigten, dass pro Berater pro Fachlos pro Jahr nur eine Einzelberatung (= ein Beratungsvertrag) für den gleichen landwirtschaftlichen / gartenbaulichen Betrieb à maximal 2.000 € netto erstattungsfähig ist. Die Ausschreibung umfasst folgende 28 Themen der Beratung: • Fachlos 1: Konditionalität (GAB und GLÖZ-Standards) • Fachlos 2: Ökosysteme, grüne Infrastruktur • Fachlos 3: Unterstützung ausgewählter Thüringer Interventionen • Fachlos 4: Tiergerechtheit und Tiergesundheit • Fachlos 5: Nachhaltiger Pflanzenschutz • Fachlos 6: Junglandwirte • Fachlos 7: Wirtschaftlichkeit und Ökologie • Fachlos 8: Ökologischer Landbau • Fachlos 9: Kurze Versorgungsketten • Fachlos 10: Schaf- und Ziegenhaltung • Fachlos 11: Ressourcenschonende Landbewirtschaftung • Fachlos 12: Soziale Landwirtschaft • Fachlos 13: Bienenfreundliche Landwirtschaft • Fachlos 14: Biodiversität – Ackerbau • Fachlos 15: Biodiversität – Grünland • Fachlos 16: Nachhaltiges Nährstoffmanagement – betrieblicher Nährstoffeinsatz • Fachlos 17: Nachhaltiges Nährstoffmanagement – Einsatz organischer Dünger • Fachlos 18: Nachhaltiges Nährstoffmanagement – Verbesserung Nährstoffeffizienz • Fachlos 19: Nachhaltiges Nährstoffmanagement – Nährstoffbilanzierung • Fachlos 20: Mobile Schlachtung für die nach Lebensmittelrecht zugelassenen Mög-lichkeiten • Fachlos 21: Pflanzenschutz in naturschutzrechtlich nicht unter Schutz gestellten FFH-Gebieten • Fachlos 22: Beratung zur Energieffizienz im Gartenbau • Fachlos 23: Agroforstsysteme – Grobkonzeption • Fachlos 24: Agroforstsysteme – Detailplanung • Fachlos 25: Agroforstsysteme – Etablierung und Bewirtschaftung • Fachlos 26: Weiterbetriebsoptionen für Bioenergieerzeugungsanlagen – Bestandsauf-nahme, Analyse • Fachlos 27: Weiterbetriebsoptionen für Bioenergieerzeugungsanlagen – Maßnahmen-entwicklung, Dokumentation • Fachlos 28: Optimierung der Energie- und Ressourceneffizienz von Bioenergieerzeu-gungsanlagen Nach der Angebotsöffnung wird auf die Angebote der Zuschlag erteilt, die die folgenden Kriterien erfüllen: - Formale Kriterien - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Vorliegen der Eignungskriterien - Angemessenheit des Stundensatzes für eine Beraterstunde - Zuschlagskriterien. Mit der Zuschlagserteilung ist gleichzeitig der Rahmenvertrag abgeschlossen. Nach Ermittlung des konkreten Beratungsbedarfs und Festlegung der Finanzmittel für jedes Fachlos erfolgt auf der 2. Stufe der Abschluss von Dienstleistungsverträgen auf der Grundlage und innerhalb der Laufzeit des Rahmenvertrages. Die insgesamt je Fachlos zu vergebenden Finanzmittel werden unter Beachtung des Mindestbetrages von 4.000 € netto und des Höchstbetrages von 60.000 € netto pro einzelnem Berater (Einzelberater) und Jahr sowie anhand der von den Bietern angegebenen Beratungskapazitäten unter allen Bietern, die den Zuschlag erhalten haben, aufgeteilt. Dabei sind je Einzelberatung bis zu maximal 2.000 € netto erstattungsfähig. Erst mit dem Abschluss des Dienstleistungsvertrages entstehen konkrete Beratungspflichten.

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Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen für 2026 und 2027 in einem zweistufigen Verfahren | Tenqual Tender