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Erweiterung Adalbert-Stifter-Grundschule und Neubau Hort St. Magnus in Marktoberdorf - Leistungen der Tragwerksplanung, Lph. 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI

Stadt MarktoberdorfGermany

Purchaser

Stadt Marktoberdorf

Country

Germany

Published

13 Oct 2025

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Summary

Die Stadt Marktoberdorf ist Sachaufwandträger für die Adalbert-Stifter-Grundschule in Marktoberdorf. Die Schule besteht momentan aus 10 Klassen und soll zu einer kompletten 3-Zügigkeit mit 12 Klassen erweitert werden und eine Aula erhalten. Die Stadt Marktoberdorf betreibt zur Nachmittagsbetreuung direkt an der Schule den 4-gruppigen Kinderhort St. Magnus. Der Hort ist derzeit provisorisch in Räumen der Schule und in Containern auf dem Schulhof untergebracht. Die Betriebserlaubnis ist befristet. Der Hort soll im Zuge der Erweiterungsmaßnahmen der Grundschule neu gebaut und auf 6 Gruppen vergrößert werden. Aktuell ist am Hort eine Vorschulgruppe (Kindergartengruppe) organisatorisch angegliedert, die bisher in einem separaten Gebäude in unmittelbarer Nähe untergebracht ist. Diese Gruppe sollte (als 7. Gruppe) auch im neuen Hortgebäude untergebracht werden. Um ein bauliches Gesamtkonzept trotz organisatorischer Trennung (Hort, Grundschule) zu finden, wurde 2024 hierzu ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Am 05.11.2024 wurden die Preisträger in der Preisgerichtssitzung festgelegt. Am 09.12.2024 fand das Verhandlungsgespräch statt und mit Stadtratsbeschluss vom 20.01.2025 wurde der 1. Preisträger aus dem Architektenwettbewerb beauftragt. Die Kosten des Projektes (KG 300+400) werden derzeit auf ca. 16,8 Mio. EUR brutto geschätzt. Die Meilensteine zur Projektumsetzung sehen vor, dass die Planungsleistungen voraussichtlich zu Beginn des 1. Quartals 2026 starten. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Tragwerksplanung TWP, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gemäß §§ 51 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-6 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.

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